Allgemeine Geschäftsbedingungen - Münstermann Immobilien oHG
Münstermann Immobilien oHG, Breddestr. 54, 45894 Gelsenkirchen (nachfolgend – „Makler")
1. Maklervertrag
Mit Inanspruchnahme der Maklertätigkeit bzw. Aufnahme von Verhandlungen mit dem Verkäufer oder Vermieter aufgrund des Angebots kommt der Maklervertrag mit dem Kauf- oder Mietinteressenten zu den nachfolgenden Bestimmungen zu Stande.
2. Angebot
- a) Das Angebot des Maklers versteht sich freibleibend und unverbindlich und ist nur für den Adressaten bestimmt. Jede Weitergabe der Information an Dritte ist untersagt.
- b) Alle Daten basieren auf Angaben des Eigentümers. Größe, Güte und Beschaffenheit können nicht garantiert werden. Irrtümer und Änderungen bleiben vorbehalten.
3. Doppeltätigkeit
Der Makler ist berechtigt, für beide Seiten des beabsichtigten Vertrages provisionspflichtig tätig zu werden.
4. Provision
Mit rechtswirksamem Abschluss des Kauf- oder Mietvertrages entsteht der Honoraranspruch des Maklers in unten genannter Höhe, soweit nicht das Angebot einen anderen Provisionssatz ausweist. Der Provisionsanspruch entsteht auch dann, wenn der Auftraggeber den erhaltenen Nachweis an einen Dritten weitergibt und dieser den Kauf- oder Mietvertrag abschliesst. Die Provision errechnet sich wie folgt:
- a) An- und Verkauf von Haus- und Grundbesitz und von Eigentumswohnungen: 3 % des Kaufpreises zzgl. ges. MwSt, z.Zt. also insgesamt 3,57 %
- b) Miet- und Pachtverträge (gewerblich): bis zu einer Vertragsdauer von 5 Jahren das 2-fache einer Monatskaltmiete zzgl. ges. MwSt, z.Zt. also insgesamt 2,38 Monatskaltmieten, bei Verträgen über 5 Jahren Laufzeit 3 % zzgl. ges. MwSt, z.Zt. also insgesamt 3,57 % von der auf die gesamte Vertragsdauer entfallenden Nettomietsumme (höchstens auf 10 Jahre incl. eventuellem Optionsrecht des Mieters).
- c) Wohnungsmietverträge: das 2-fache einer Monatskaltmiete zzgl. ges. MwSt, z.Zt. also insgesamt 2,38 Monatskaltmieten. Die Honorarforderung wird mit Rechtswirksamkeit des Kauf- oder Mietvertrages zur Zahlung fällig.
5. Gleichwertigkeit
Dem Abschluss eines Kaufvertrages entsprechen die Übertragung von realen oder ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des Verkäufers.
6. Beurkundung
Der Makler hat Anspruch auf Teilnahme am Beurkundungstermin und auf eine Ausfertigung der Kaufurkunde.
7. Haftung
Die Objektbeschreibung wurde aufgrund der Angaben des Verkäufers oder Vermieters erstellt. Der Makler hat diese Information nicht Überprüft und kann deshalb für deren Richtigkeit keine Haftung übernehmen.
8. Schlussbestimmungen
Der Makler nimmt keine Zahlungen für den Verkäufer oder Vermieter in Empfang. Erfüllungsort für die gegenseitigen Verpflichtungen aus diesem Vertrag ist der Sitz des Maklers. Gerichtsstand ist, soweit der Kauf- oder Mietinteressent Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat, der Sitz des Maklers. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages nichtig sein, wird dadurch die Wirksamkeit der verbleibenden Vorschriften nicht berührt.
